Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GfK GeoMarketing GmbH (GfK GeoMarketing), Werner-von-Siemens-Str. 9, Gebäude 6508 in 76646 Bruchsal, Deutschland.
Stand: 23.07.2009
§ 1 Geltungsbereich
Diese AGB regeln die gesamte Geschäftsbeziehung mit unseren Kunden. Andere AGB finden keine Anwendung, soweit sie nicht im Einzelfall ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Bei einer Änderung der AGB gilt die bei Vertragsabschluss jeweils aktuelle Fassung.
§ 2 Bindung an Angebote
Unsere Angebote und alle Angaben zu Projekten und Dienstleistungen sowie zu Preisen sind stets freibleibend, soweit diese von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihren Auftrag annehmen.
§ 3 Haftung
Wir haften dem Kunden aus gesetzlichen oder vertraglichen Haftungstatbeständen außerhalb der wesentlichen Vertragspflichten nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann, innerhalb wesentlicher Vertragspflichten auch für einfache Fahrlässigkeit.
Unsere Haftung ist bei einfacher Fahrlässigkeit begrenzt auf den Ersatz des typischen oder von uns vorhersehbaren Schadens. Die Höhe des Schadenersatzes ist dabei auf die Gesamthöhe der vereinbarten Nettojahresvergütung des jeweiligen Einzelauftrags beschränkt. Der Ersatz von mittelbaren Schäden und unvorhersehbaren Folgeschäden ist ausgeschlossen.
Die gesetzliche Haftung bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und die Haftung aus besonderen Garantiezusagen oder Risikoübernahmen bleiben unberührt.
So weit wir nicht selbst haften, werden wir dem Kunden auf Verlangen die Ansprüche abtreten, die uns gegenüber Dritten zustehen.
Wir haften nicht für Schäden, die aus oder in Verbindung mit der Auslegung der gelieferten Daten / Ergebnisse durch den Kunden entstehen, es sei denn es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch uns vor.
§ 4 Zahlungsbedingungen
Erfolgt die Leistungserbringung gegen Rechnung, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug von Skonto sofort fällig. Der Kunde gerät ohne Mahnung 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug.
Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können, d. h. bei Überweisung bei der Buchung auf unserem Konto, bei evt. Lieferung von Waren oder bei der Auslieferung von Software gegen Nachnahme nach Gutschrift durch Post/UPS oder sonstigen Lieferdienst, bei Scheckzahlung bei Einlösung des Schecks durch Ihre Bank. Wechsel oder Schecks werden nur nach Vereinbarung und nur erfüllungshalber entgegengenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen wir keine Haftung.
Wir sind berechtigt, eingehende Zahlungen auch bei anders lautender Bestimmung zunächst auf evt. bestehende ältere Forderungen gegen den Kunden anzurechnen.
Dauert ein etwaiger Verzug des Kunden länger als 30 Kalendertage, lässt er Wechsel oder Schecks zu Protest gehen oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen gestellt, sind wir berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten und sämtliche Rechte aus Eigentums- und/oder Nutzungsrechtsvorbehalten geltend zu machen.
Die Aufrechnung mit etwaigen Gegenansprüchen ist dem Kunden nur gestattet, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder bereits rechtskräftig gerichtlich festgestellt sind.
Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung mit Forderungen des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Forderungen sind rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt.
§ 5 Rechtswahl, Gerichtsstand
Dieses Vertragsverhältnis unterliegt dem deutschen Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
Wenn der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB ist oder für einen solchen, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das jeweils zuständige Gericht in Karlsruhe. Wir bleiben jedoch stets berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
Besondere Bedingungen "Softwareüberlassung"
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GfK GeoMarketing GmbH
Werner-von-Siemens-Str. 9, Gebäude 6508 in 76646 Bruchsal, Deutschland.
Stand 23.07.2009
§ 1 Gegenstand des Abschnittes
Die Bedingungen dieses Abschnittes gelten für die Überlassung (Lizenzierung) von Daten, insbesondere Geodaten (elektronischen Landkarten) und statistischen Daten, insbesondere in Form von Datenbanken, sowie von jeglicher Art von Software und gedrucktem Material (z.B. Handbüchern, gedruckten Landkarten u.ä.).
§ 2 Leistungsumfang, Lizenzen
Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wird, erwirbt der Kunde (Lizenznehmer) an der lizenzierten Software, an den lizenzierten elektronischen Landkarten bzw. Kartendaten oder sonstigen Datenbanken durch die Lizenzeinräumung ein einfaches, nicht-ausschließliches Nutzungsrecht (Lizenz).
Für den Umfang der eingeräumten Lizenz gelten die Angaben auf der Bestellung/Bestätigung, der von uns ausgestellten Lizenzurkunde und der allgemeinen Lizenzbestimmungen für Software bzw. der allgemeinen Lizenzbestimmungen für Landkarten, Kartendaten und sonstige Datenbanken.
An gedrucktem Material erwirbt der Kunde keinerlei urheberrechtliche Nutzungsrechte, insbesondere keine Kopiererlaubnis, soweit dies nicht ausdrücklich und schriftlich vereinbart wird. Die Benutzung der überlassenen Druckexemplare sowie die damit zwangsläufig verbundenen urheberrechtlichen Berechtigungen bleiben unberührt.
§ 3 Gewährleistung
Wir gewährleisten im Hinblick auf die lizenzierten Programme und Daten die Tauglichkeit für den typischen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch in Verbindung mit der laut der Produktbeschreibung vorausgesetzten Hard- und Software in üblicher bzw. ggf. in spezifizierter Konfiguration.
Bei erheblichen Tauglichkeitsmängeln oder erheblichen Abweichungen der Funktion von der Programmbeschreibung behalten wir uns vor, zunächst innerhalb angemessener Zeit durch Nachlieferung oder Lieferung eines Patches oder Updates nachzubessern. Ist eine Nachbesserung nicht oder nicht in angemessener Zeit möglich, bleibt der Kunde zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 4 Eigentums- und Rechtevorbehalt
Wir behalten uns jegliche Lizenzrechte und das Eigentum an den gelieferten Datenträgern und sonstiger Ware bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen aus dem Lizenz- bzw. Kaufvertrag vor. Bis zum Übergang der Rechte wird die Nutzung der Software auf schuldrechtlicher Basis in dem in der Lizenz bestimmten Umfang bis auf Widerruf geduldet.
Wenn wir unsere Ansprüche aus vorbehaltenen Lizenzen wegen Eintritts des Sicherungsfalles geltend machen, hat uns der Kunde über den Verbleib der Originaldatenträger und der von ihm angefertigten Kopien Auskunft zu erteilen, die Originaldatenträger herauszugeben und alle weiteren Kopien zu löschen.
§ 5 Preise-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Alle Preise gelten ab unserem Lager ausschließlich Versandverpackung und Versandkosten.
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind wir zur Vorkasse berechtigt. In diesem Fall sind wir erst nach Zahlungseingang verpflichtet, eine steuerlich wirksame Rechnung zu stellen.
Erfolgt Lieferung gegen Rechnung, ist der Rechnungsbetrag ohne Abzug von Skonto sofort fällig. Sie geraten ohne Mahnung 14 Tage nach Rechnungsstellung in Verzug.
Teillieferungen sind zulässig. Der Vertrag gilt insoweit als teilweise erfüllt, es sei denn, dass eine Teillieferung für Sie unzumutbar ist.
Liefertermine verstehen sich vorbehaltlich von uns nicht zu vertretender Umstände und Ereignisse ("höhere Gewalt"), einschließlich unverschuldeter Betriebsstörungen, fehlender Selbstbelieferung trotz ausreichender Vorsorge oder überraschendem Streik. Sollte sich die Lieferung/Leistung durch höhere Gewalt um mehr als 12 Wochen verzögern, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Diese Frist verkürzt sich entsprechend, wenn ein Zuwarten für Sie aus besonderen Gründen unzumutbar ist.
§ 6 Streitigkeiten um Schutzrechte
Werden Sie von einem Dritten mit der Behauptung in Anspruch genommen, unser Produkt verletze Urheberrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte, müssen Sie uns unverzüglich informieren. Wir sind dann berechtigt, Ihnen Weisungen für einen eventuellen Rechtstreit zu erteilen, wenn wir Sie von allen hieraus gegen Sie erwachsende Ansprüche frei stellen und auf Ihr Verlangen ausreichend Sicherheit für das Risiko leisten. Dies gilt nicht, wenn Ihnen die Prozessführung nach unseren Weisungen aus besonderen Gründen unzumutbar ist.
Wir sind im Fall, dass Dritte Schutzrechte geltend machen, berechtigt, Sie von eventuellen Ansprüchen des Dritten für die Zukunft auch durch Lieferung einer geänderten Version des Produktes mit im Wesentlichen gleicher Funktionalität oder nachträgliche Beschaffung erforderlicher Lizenzen freizustellen, soweit dies zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Nutzung ausreicht.
Kann die vertragsgemäße Nutzung auch auf diesem Weg nicht zu zumutbaren Bedingungen hergestellt werden, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder fristlos zu kündigen. Wir leisten ggf. Schadensersatz nach den Bestimmungen des Teil A. § 3 dieser AGB.
Allgemeine Lizenzbestimmungen für Computerprogramme (Software) und Landkarten, Kartendaten und sonstige Datenbanken (Daten) der GfK GeoMarketing GmbH
Stand 25.03.2011
SOFERN SIE DIESE BEDINGUNGEN MIT DER LIEFERUNG DES PAKETS ERHALTEN, ERKLÄREN SIE DURCH DAS ÖFFNEN DER VERPACKUNG, DASS SIE ALS EIGENTÜMER ODER VERTRETUNGSBERECHTIGTER DES EIGENTÜMERS DES DATENTRÄGERS MIT DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND. WENN SIE NICHT MIT DEN HIER GENANNTEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND, LASSEN SIE DAS PAKET UNGEÖFFNET. INNERHALB VON VIERZEHN (14) TAGEN NACH DEM EMPFANG DES PAKETS KÖNNEN SIE ES UNGEÖFFNET AN DIE GFK GEOMARKETING GMBH ZURÜCKSENDEN, UND ZWAR AN DIE ANSCHRIFT, VON DER DAS PAKET AN SIE ABGESCHICKT WURDE. IN DIESEM FALL ERSTATTET GFK GEOMARKETING IHNEN (1) DEN KAUFPREIS FÜR DAS PAKET UND (2) ANGEMESSENE VERSANDKOSTEN FÜR DIE RÜCKSENDUNG DIESES PAKETS AN GFK GEOMARKETING.
SOFERN IHNEN DIESE BEDINGUNGEN ONLINE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WERDEN, ERKLÄREN SIE DURCH KLICKEN AUF "ICH STIMME DER LIZENZVEREINBARUNG ZU", DASS SIE ALS EIGENTÜMER ODER VERTRETUNGSBERECHTIGTER DES EIGENTÜMERS DES DATENTRÄGERS MIT DEN FOLGENDEN BEDINGUNGEN EINVERSTANDEN SIND. SIE SICHERN ZU, DASS SIE BERECHTIGT SIND, DIESE BEDINGUNGEN IM NAMEN DES EIGENTÜMERS ANZUNEHMEN; SOFERN SIE (IM NAMEN DES EIGENTÜMERS DES DATENTRÄGERS) NICHT ALLEN BEDINGUNGEN DIESES VERTRAGS ZUSTIMMEN, KLICKEN SIE AUF DIE SCHALTFLÄCHE "NICHT EINVERSTANDEN" (I DO NOT ACCEPT) ODER "ABLEHNEN" (I REJECT) MIT DER FOLGE, DASS SIE DIE BETRFEFFENDE(N) SOFTWARE UND/ODER DATEN NICHT HERUNTERLADEN BZW. NUTZEN DÜRFEN.
GfK GeoMarketing überträgt als Lizenzgeber der Software und Daten, die sich auf diesem Datenträger befinden, nicht-ausschließliche Lizenzen an Sie oder den durch Sie vertretenen Käufer dieses Pakets (den "Lizenznehmer") gemäß den für diese Lizenz geltenden Bedingungen. Sollte der Datenträger durch einen Dritten verkauft werden, können Lizenzen nur im Rahmen dieser Lizenz auf den Käufer übertragen werden. Die Lizenz kann nicht aufgrund von Zusicherungen des Verkäufers verlängert werden. Entsprechen die Lizenzbedingungen nicht den zum Zeitpunkt des Verkaufs getroffenen Vereinbarungen, hat der Verkäufer den Vertrag wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß erfüllt. In diesem Fall müssen Sie aufgrund dieses Mangels mit dem Verkäufer in Überstimmung mit den vertraglichen Bedingungen und gesetzlichen Bestimmungen verhandeln und gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten. Nur GfK GeoMarketing selbst darf abweichende Bedingungen für die erteilte Lizenz festlegen.
§ 1 Für den konkreten Umfang der eingeräumten Lizenz gelten die Angaben auf der Bestellung/Bestätigung der Lizenz bei GfK GeoMarketing oder sonstigen Lizenzurkunde. Ist dort ein Einsatzzweck individuell bestimmt, ist die Nutzung nur zu diesem Zweck zulässig. Ist dort für die überlassenen Daten ein Computerprogramm bestimmt, mit dem die Daten genutzt werden sollen, oder werden die Daten mit einem Computerprogramm gemeinsam lizenziert, ist die Nutzung nur mit diesem Programm zulässig. Nicht erlaubt ist in diesem Fall das von diesem Programm im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht vorgesehene Auslesen der Rohdaten und die Umgehung des Schutzes vor Direktkopie der dargestellten Vektorgrafiken. Im Zweifel hat die Lizenz den Lizenzumfang der INHOUSE-LIZENZ nach § 6 dieser Lizenzbestimmungen.
§ 2 Ist nichts Näheres bestimmt, oder ist die Lizenz als solche für einen Benutzer bezeichnet, gilt die Lizenz für einen Benutzer, d.h. für die Nutzung der Software bzw. Daten auf dem Arbeitsplatz einer Person. Arbeitsplatz ist ein Computer (PC) oder ein Terminal oder eine von der Betriebssoftware auf einem Computer abgegrenzte Umgebung eines Benutzers (Benutzerkonto oder Account). Können mehrere Benutzer bestimmungsgemäß auf den Arbeitsplatz zugreifen, ist für jeden Benutzer, der mit dem Programm arbeitet, eine Lizenz erforderlich. Dies gilt auch, wenn die Benutzer nicht gleichzeitig mit dem Programm arbeiten, es sei denn, ein Benutzer fällt dauerhaft oder für mehrere Tage weg und wird für diese Zeit oder dauerhaft durch einen anderen Benutzer ersetzt. Ist die Lizenz als Mehrfachlizenz oder Lizenz für mehrere Benutzer bezeichnet, ist die Nutzung auf die festgelegte Anzahl der Nutzer beschränkt. Jede gewerbliche Weitergabe, insbesondere das Verkaufen, Vermieten, Verpachten oder Verleihen der Programme oder Dokumente ist unzulässig. Gleiches gilt für eine nicht den Nutzungsbedingungen entsprechende Unterlizenzierung.
§ 3 Der Lizenznehmer ist im Rahmen der Lizenz für einen Arbeitsplatz ausnahmsweise berechtigt, eine Zweitinstallation auf einem Laptop vorzunehmen oder per Fernzugriff auf den Arbeitsplatz über ein Netzwerk zu arbeiten, wenn die Zweitinstallation oder der Fernzugriff ausschließlich für den Benutzer im Sinne des § 2 zugänglich sind.
§ 4 Wenn das Produkt als Update oder Upgrade bezeichnet ist, darf es nur in Verbindung mit einer bestehenden Lizenz genutzt werden. Die Update- oder Upgrade-Lizenz stellt nur eine Erweiterung der bestehenden Lizenz dar und berechtigt nur zur Benutzung in deren Grenzen.
§ 5 Ist nichts Näheres bestimmt, gilt die Lizenz bezüglich der Software für die bestimmungsgemäße Nutzung, insbesondere die von der Software unterstützte Erstellung von analogen und digitalen Materialien.
Nicht ohne besondere Lizenz erlaubt ist die automatisierte Verarbeitung der Ausgaben der Software über deren Schnittstellen, insbesondere zum Auslesen der Quelldaten oder zur Erzeugung dynamischer Darstellungen. Nicht erlaubt ist außerdem das von der Software im bestimmungsgemäßen Betrieb nicht vorgesehene Auslesen von Daten, insbesondere das Auslesen der Gebietsdaten oder sonstiger Rohdaten, insbesondere unter Umgehung des Schutzes vor Direktkopie der dargestellten Vektorgrafiken. Unzulässig ist außerdem jede Veränderung oder De-Compilierung der Software, insbesondere die Entfernung von Urheberrechts- oder Copyrightvermerken, Namen, Marken oder sonstigen Kennzeichen oder von unternehmenstypischen Gestaltungen von GfK GeoMarketing.
Hiervon unberührt bleibt die Berechtigung zur Herstellung der Interoperabilität unabhängig hergestellter Computerprogramme gemäß § 69 e UrhG und die Berechtigung zum Test gemäß § 69 d Abs. 3 UrhG.
Vor der Durchführung von Maßnahmen zur Herstellung der bestimmungsgemäßen Nutzungsmöglichkeit ist der Lizenzgeber zu informieren. Soweit zumutbar, ist der Lizenznehmer verpflichtet, die vom Lizenzgeber daraufhin empfohlene Maßnahme zu ergreifen, einschließlich der Verwendung eines vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellten Patches oder Updates.
Der Lizenznehmer ist bezüglich überlassener Daten berechtigt, die Daten im Rahmen der §§ 2, 3 und der folgenden Bestimmungen zu bearbeiten, um unter deren Verwendung und weiterer, eigener Daten, Texte oder sonstiger Inhalte eigene Dokumente zu erstellen.
In diese Dokumente ist im unmittelbaren Zusammenhang mit den mittels der Kartendaten des Lizenzgebers erzeugten Landkarten der Hinweis: "Kartengrundlage GfK GeoMarketing" und im unmittelbaren Zusammenhang mit sonstigen Daten des Lizenzgebers erzeugten Landkarten, Schaubildern, etc. der Hinweis: "Datengrundlage GfK GeoMarketing" aufzunehmen, soweit dieser nicht bereits in den erzeugten Grafiken enthalten ist.
Die Veränderung oder sonstige urheberrechtlich relevante Nutzung (insbesondere Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlich Zugänglichmachen) der Grundlagendaten außerhalb der üblichen Nutzung zur Erstellung eigener Dokumente, insbesondere die Konvertierung der lizenzierten Daten in andere Formate und die Entfernung von Urheberrechts- oder Copyrightver-merken, Namen, Marken oder sonstigen Kennzeichen oder unternehmenstypischen Gestaltungen von GfK GeoMarketing über den Umfang der nachfolgend spezifizierten Lizenzen hinaus ist unzulässig.
Es ist ferner unzulässig,
- eine größere Anzahl von Kopien der Software als in diesen Lizenzbedingungen angegeben oder vom anwendbaren Recht ungeachtet dieser Einschränkungen ausdrücklich gestattet anzufertigen;
- die Software/Daten zu veröffentlichen, damit andere sie kopieren können;
- die Software/Daten auf eine Weise zu verwenden, die gegen das Gesetz verstößt;
- die Software/Daten zu vermieten, zu verleasen oder zu verleihen;
- die Software/Daten, die als "nicht zum Weiterkauf bestimmt" gekennzeichnet ist, weiterzuverkaufen.
§ 6 INHOUSE-Lizenz
Ist die erworbene Lizenz als "Inhouse-Lizenz" bezeichnet oder ist nichts Näheres bestimmt, gilt für die Nutzung der gemäß § 5 hergestellten eigenen Dokumente, dass diese nur zu unternehmensinternen Zwecken vervielfältigt und nur intern zugänglich gemacht werden. Ein weitergehendes Verbreiten oder öffentliches Zugänglichmachen der erstellten Dokumente, insbesondere die Weitergabe an Dritte, der kommerzielle Vertrieb oder die Veröffentlichung in Zeitschriften, Büchern oder sonstiger Form als eigenes Werk, bedarf einer besonderen Lizenz.
Dokumente, die einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der überlassenen Daten beinhalten, dürfen nur in einer Form, bei der das Auslesen der lizenzierten Grundlagendaten der erzeugten Grafiken oder Darstellungen, insbesondere von Vektordaten, nicht möglich ist, erstellt, vervielfältigt oder über ein internes Netz über den Arbeitsplatz hinaus zugänglich gemacht werden..
§ 7 CONSULTANT-Lizenz
Als besondere, unmittelbar mit der Lizenzgeberin zu vereinbarende oder zusätzlich zu einer bestehenden Lizenz zu erwerbende Lizenz kann eine Consultant-Lizenz erworben werden. Diese berechtigt über die Bestimmungen des § 6 hinaus zur Weitergabe vom Lizenznehmer auf Basis eines konkreten Auftrages (Projektes) erstellter Dokumente und zur Zugänglichmachung an Kunden während der vereinbarten Nutzungsdauer der Consultant-Lizenz. Ist nichts weiter vereinbart, beträgt die Nutzungsdauer der Consultant-Lizenz 12 Monate ab Bestellung. Dies gilt für Dokumente, die einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der überlassenen Daten beinhalten, in einer Form, bei der das Auslesen der lizenzierten Grundlagendaten (Rohdaten) der erzeugter Grafiken oder Darstellungen, insbesondere von Vektordaten, nicht möglich ist.
Den Kunden darf das Recht eingeräumt werden, die erstellten Dokumente zu internen Zwecken zu vervielfältigen oder zugänglich zu machen, nicht aber die Dokumente weiter zu bearbeiten, weiter zu verbreiten oder öffentlich zugänglich zu machen.
Die Lizenzurkunde bezeichnet die Projekte, auf die sich die Lizenz bezieht, oder deren Anzahl. Ist nicht bereits in der Lizenzurkunde jedem Projekt ein Lizenzschlüssel zugeordnet, kann GfK GeoMarketing verlangen, dass der Kunde nachträglich jedem überlassenen Lizenzschlüssel ein Projekt und bei Vorlage eines von ihm hergestellten Dokumentes diesem das jeweilige Projekt zuordnet. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 5 und 6.
§ 8 Die "PUBLISHING-Lizenz" berechtigt über die Bestimmungen des § 6 hinaus zur Veröffentlichung, d.h. Verbreitung und öffentlichen Zugänglichmachung eigener, aus den lizenzierten Daten vom Lizenznehmer erstellter Dokumente im jeweils vereinbarten Rahmen. Dies gilt für Dokumente, die einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der überlassenen Daten beinhalten, in einer Form, bei der das Auslesen der lizenzierten Grundlagendaten (Rohdaten) der erzeugter Grafiken oder Darstellungen, insbesondere von Vektordaten, nicht möglich ist.
Im Rahmen dieser Lizenz kann auch einem Dritten das Recht zur Veröffentlichung von Dokumenten erteilt werden, die der Lizenznehmer erstellt hat. Dem Dritten kann jedoch nicht das Recht zur Veränderung der Dokumente übertragen werden, mit Ausnahme verlagstypischer redaktioneller Eingriffe.
Im Übrigen gelten die Bestimmungen der §§ 5 und 6.
§ 9 Eine Nutzung in einem ASP oder BI-System ohne eine entsprechende Lizenz ist unzulässig und nicht von der durch die vorliegenden allgemeinen Lizenzbestimmungen gewährten Lizenz umfasst.
ASP bedeutet "Application Service Provider "(zu Deutsch "Anwendungsdienstleister"); dies ist ein Dienstleister, der eine Anwendung (z.B. ein ERP-System) zum Informationsaustausch über ein öffentliches Netz (z.B. Internet) oder ein privates Datennetz anbietet.
Business Intelligence (BI; zu Deutsch "Geschäftsanalytik") bezeichnet Verfahren und Prozesse zur systematischen Analyse (Sammlung, Auswertung und Darstellung) von Daten in elektronischer Form.
Besteht die Nutzung der Lizenz darin, eine solche in einem ASP oder BI-System über Dritte zu deren eigenen Zwecken zu ermöglichen, bedarf es des Erwerbs einer ausdrücklichen BI-Lizenz.
Gleiches gilt, wenn ein Dritter die Daten zur interaktiven Nutzung anbietet.
Die Nutzungsdauer der vorgenannten BI-Lizenz beträgt grundsätzlich 12 Monate, beginnend mit der Bestellung. Bei Erwerb einer BI-Lizenz sind die Rechte des Lizenznehmers zur Nutzung der Software/Daten auf diesen Zeitraum beschränkt. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist der Lizenznehmer verpflichtet, die lizenzierten Produkte zu löschen und diese Löschung der GfK GeoMarketing gegenüber schriftlich anzuzeigen.
Soweit der Lizenznehmer die Nutzung auf Abonnementbasis lizenziert hat, gelten die Regelungen gemäß § 11.
§10 Soweit sich die Lizenz auf Software (Daten) der Tele Atlas Gruppe bezieht, die in dem Produkt enthalten sind, gelten ergänzend die in Anlage 1 abgedruckten Bestimmungen. Wenn Software der Tele Atlas BV in dem lizenzierten Produkt enthalten ist, ist dies an der Kennzeichnung der Datenträger, auf der Verpackung und/oder in der Produktbeschreibung erkennbar.
§ 11 Wird die Nutzung der Lizenz im Rahmen eines Abonnementvertrages geschlossen, gilt eine Nutzungsdauer von mindestens 36 Monaten, mit anschließender automatischer Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt wird. Das Abonnement beinhaltet die Lieferung der während der Laufzeit erscheinenden Updates (durchschnittlich max. 1/Jahr). Ist nichts anderes vereinbart, beträgt der Preis für das Abonnement ab erster Lieferung 50% des Neupreises der zum Zeitpunkt der Auslieferung gültigen Preisliste von GfK GeoMarketing. Der Preis des Abonnements wird jahresweise und erstmals zum Zeitpunkt der Bestellung fällig. Spätere Rechnungsstellungen und Auslieferungen können zeitlich voneinander abweichen.
§ 12 Bietet ein Dritter die Software oder Daten, evtl. im Paket mit eigener Soft- oder Hardware oder eigenen Daten, an, kann sich dieser gültige Lizenzen an den Daten nur auf Grundlage einer Vertriebs- oder OEM-Lizenz nach Maßgabe einer besonderen Lizenzurkunde oder eines schriftlichen Lizenzvertrages verschaffen.
§ 13 Verarbeitet ein Dritter die Software oder Daten in ein eigenes Produkt, kann sich dieser wirksame Lizenzen an diesem Produkt nur auf Grund einer von GfK GeoMarketing schriftlich erteilten besonderen Produktionslizenz verschaffen.
§ 14 Im Rahmen der zugelassenen Nutzung ist der Lizenznehmer berechtigt, die erforderlichen Kopien anzufertigen.
Dies gilt insbesondere auch für eine Sicherheitskopie der Installationsdateien und übliche Backups des Systems, auf dem die Software betrieben wird oder die Daten verarbeitet werden, nicht aber für die Vorhaltung auf mehreren Computern zur abwechselnden Nutzung.
Bei Weiterveräußerung der Lizenz sind alle zurückbleibenden Kopien zu löschen. Bei nicht direkt ausführbaren, integrierten Backups der installierten Dateien (Images) gilt dies nur im Fall der Wiederherstellung des ausführbaren Systems. Die Sicherheitskopien dürfen nur im erforderlichen Umfang intern zugänglich sein.
§ 15 GfK GeoMarketing kann die Lizenz aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere eine gravierende Verletzung der Grenzen des eingeräumten Nutzungsrechts, eine unerlaubte Verbreitung oder öffentliche Zugänglichmachung von Kopien der Software oder eine sonstige unerlaubte Verbreitung. In diesem Fall entfallen jegliche eingeräumte Nutzungsrechte.
§ 16 Die Lizenz ist nicht ohne Zustimmung von GfK GeoMarketing übertragbar.
Bei einer Übertragung des Eigentums an der Lizenz geht diese, sofern sie nicht durch besondere Absprache zweck- oder projektgebunden erteilt wurde, jedoch ohne Zustimmung von GfK GeoMarketing im Rahmen des Gebietes, in dem Erschöpfung des Urheberrechts gemäß § 69c Ziff. 3 UrhG eingetreten ist, nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften auf den Erwerber über.
Besondere Absprachen, Lizenzen nicht weiterzugeben oder zu veräußern, bleiben unberührt. Wird eine solche Absprache verletzt, kann die Übertragung nach dem Vorstehenden urheberrechtlich wirksam sein, aber vertragsrechtlich negative Konsequenzen haben.
Die Vermietung der Software oder Daten bedarf stets einer besonderen Lizenz.
§ 17 Für Schäden, insbesondere Datenverluste oder falsche Berechnungen aufgrund von Fehlern der Software/Daten oder sonstigen Fehlern im Einflussbereich der GfK GeoMarketing haftet diese nur dann auf Schadensersatz, wenn ihr, ihren Organen, Mitarbeitern oder sonstigen Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Diese Freizeichnung gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die sich aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie in Fällen, in denen der GfK GeoMarketing infolge leichter Fahrlässigkeit die Verletzung solcher Pflichten zur Last fällt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen (sogenannte Kardinalpflichten). Im Fall der fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung bei vertragsuntypischen, unvorhersehbaren Schäden auf die Höhe der jährlichen Lizenzgebühr beschränkt.
GfK GeoMarketing haftet nicht für Schäden, die durch falsche Bedienung der Produkte oder durch Standortentscheidungen entstehen, welche auf Basis der erstellten Landkarten und Tabellen getroffen wurden, es sein denn es liegt eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung durch GfK GeoMarketing vor.
Anlage 1: Besondere Bestimmungen für Tele Atlas Produkte
§ 1 Soweit von der gewährten Lizenz Produkte der Tele Atlas Gruppe erfasst werden, gewährt GfK GeoMarketing dem Lizenznehmer das Lizenzrecht als Unterlizenz. Tele Atlas wird hierdurch nicht Vertragspartei und über die Wirkung der Gewährung der Nutzungsrechte an dem lizenzierten Produkt hinaus vertraglich nicht verpflichtet.
§ 2 Die für das Vertragsverhältnis zwischen GfK GeoMarketing und dem Lizenznehmer geltenden Beschränkungen der Haftung (§ 3 der AGB der GfK GeoMarketing) gelten jedoch, soweit sich Ansprüche aus der lizenzierten Software ergeben, auch zugunsten der Unternehmen der Tele Atlas Gruppe.
§ 3 TeleAtlas ist berechtigt, die Einhaltung der Lizenzbedingungen beim Lizenznehmer zu überprüfen.
§ 4 Die lizenzierten Produkte enthalten vertrauliche und proprietäre Informationen und Materialien sowie Betriebsgeheimnisse.
§ 5 Der Lizenznehmer ist verpflichtet, die Exportbestimmungen der USA und der Europäischen Union bezüglich der lizenzierten Produkte einzuhalten, insbesondere die Bestimmungen der Dual-Use-Verordnung und der entsprechenden US-Bestimmungen, die eine Weitergabe von Daten, die zu militärischen Zwecken eingesetzt werden können, in bestimmte Drittstaaten untersagt.
§ 6 Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Tele Atlas MultiNet®-Daten für Norwegen zur Herstellung von allgemein verwendbaren gedruckten oder digitalen Straßenkarten zu verwenden, die den grundlegenden nationalen Produkten der Norwegian Mapping Authority ähnlich sind. (Ein Mehrwertprodukt der Tele Atlas MultiNet®-Daten für Norwegen gilt als den grundlegenden nationalen Produkten der Norwegian Mapping Authority ähnlich, wenn ein solches Mehrwertprodukt eine regionale oder landesweite Abdeckung besitzt und zugleich in Inhalt, Maßstab und Aufmachung den grundlegenden nationalen Produkten der Norwegian Mapping Authority ähnlich ist.)
§ 7 Es ist dem Lizenznehmer verboten, die Tele Atlas MultiNet®-Daten für Polen zur Herstellung kommerzieller gedruckter Straßenkarten oder Straßenkartenprodukte zu verwenden.
§ 8 Es ist dem Lizenznehmer untersagt Tele Atlas MultiNet® Daten von Großbritannien in einer gedruckten, publizierten Form zu nutzen, die in Produkt-Derivaten resultiert, die ohne die vorherige Genehmigung von Ordnance Survey frei vertrieben oder öffentlich verkauft werden.
Ordnance Survey und/oder die nationale Aufsichtsbehörde hat das Recht, die Einhaltung der Lizenzbedingungen beim Lizenznehmer zu überprüfen.
§ 9 Dem Lizenznehmer ist es untersagt, die Points of Interests (POI), weder als Ganzes noch in Teilen, als Kriterium zu verwenden: (i) für die Prüfung der Kreditwürdigkeit oder die Eignung für eine Versicherung, (ii) im Zusammenhang mit der Übernahme von individuellen Versicherungen, (iii) zur Bewertung einer Person in Bezug auf ihre Anstellung oder Beförderung, Versetzung oder Nicht-Versetzung, (iv) für die Bewilligung einer Zulassung oder anderer Leistung einer Behörde, (v) für die Kontaktaufnahme mit Hinterbliebenen. Dem Lizenznehmer ist es untersagt, aus den POIs Mailing- oder Telemarketinglisten zu erstellen.
Die POIs können nur in Verbindung mit TeleAtlas Produkten genutzt werden. Suchabfragen sind nach Namen oder einer Kategorie zulässig, jedoch nicht nach allen Gewerben. Es dürfen keine Gesamtübersichten der Postleitzahlen der POIs erstellt werden, nur 1 gleichzeitig, maximal 10 pro Seite.
Copyright Zeichen für die POIs: Data by infoUSA Copyright©2009 All rights reserved.
§ 10 Der Lizenznehmer stimmt zu, dass Tele Atlas® Daten von China möglicherweise weiteren Lizenzbedingungen unterliegen. Diese können dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt werden, sobald sie Tele Atlas vorliegen. Die Daten von China dürfen nicht aus China exportiert werden.
§ 11 Der Lizenznehmer stimmt zu, dass Tele Atlas® Daten von Taiwan möglicherweise weiteren Lizenzbedingungen unterliegen. Diese können dem Lizenznehmer zur Verfügung gestellt werden, sobald sie Tele Atlas vorliegen.
Copyright-Hinweise:
Datenquelle © 2010(.6) Tele Atlas N.V; © BEV, GZ 1368/2003; © DAV; Verstöße gegen diese Copyrights werden rechtlich verfolgt; Georoute © IGN Frankreich; Dieses Produkt enthält Kartierungsdaten, die lizenziert wurden von Ordnance Survey mit Erlaubnis von HMSO © Crown Copyright und/oder Database Right 20nn. Alle Rechte vorbehalten. Lizenznummer 100026920; © Crown Copyright und/oder Database Right 20nn.
Alle Rechte vorbehalten. Lizenznummer 100026920; Ordnance Survey of Northern Ireland; © Norwegian Mapping Authority, Public Roads Administration/© Mapsolutions; © Roskartographia; © Swisstopo; Topografische onderground Copyright © dienst voor het kadaster en de openbare registers, Apeldoorn 2006; ©INCREMENT P CORP.2007 Tele Atlas NV 2007 Alle Rechte vorbehalten; AND Data: © 2008 AND, © 2008 Tele Atlas North America, Inc. All rights reserved. "© 2009 Tele Atlas Canada, Inc. All rights reserved.